Ja, unter Einhaltung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und unter kontrollierten Bedingungen.
Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Fliesenböden:
Die Fliesen müssen Industriequalität aufweisen und über eine ordnungsgemäße Haftung auf dem Untergrund verfügen.
Gewichtsverteilungssysteme müssen implementiert werden
Die Bediener müssen langsame, kontrollierte Bewegungen mit allmählichen Stopps ausführen.
Die Belastung der Plattform darf 50 % der Nennkapazität nicht überschreiten (empfohlen: ≤ 200 kg).
Beispielszenario:
Autohäuser mit 12 mm dicken Keramikfliesen auf Stahlbetonboden können bei Verwendung von Radwegsicherungen und geschultem Bedienpersonal sicher mit Hebebühnen ausgestattet werden.
Risikofaktoren für Fliesenschäden
Häufige Ursachen für Fliesenversagen:
Mangelhafte Fliesenspezifikationen (dünne, gealterte oder nicht ordnungsgemäß ausgehärtete Materialien)
Ungeschützter direkter Radkontakt erzeugt Punktlasten von >100 psi
Dynamische Betriebsbelastungen (schnelle Richtungsänderungen oder Höhenanpassungen)
Zu hohes Gesamtgewicht (Maschine + Last überschreitet die zulässige Flächennutzungsgrenze)
Dokumentierter Vorfall:
Mehrere Händler berichteten von Fliesenbrüchen beim Betrieb von 1800 kg schweren Hebebühnen ohne Oberflächenschutz auf Messen.
Warum Fliesenoberflächen besonders anfällig sind
Eigenschaften konzentrierter Lasten:
Grundgewicht der Maschine: 1.200–2.500 kg
Kontaktdruck: 85-120 psi (ungeschützt)
Betriebsdynamik:
Geschwindigkeit im verstauten Zustand: 0,97 m/s (3,5 km/h)
Erhöhte Geschwindigkeit: 0,22 m/s (0,8 km/h)
Die Seitenkräfte nehmen während Manövern exponentiell zu.
Ungeeignete Oberflächen für Standard-Scherenhebebühnen
Verbotene Geländetypen:
Unverdichtete Erde
Bewachsene Flächen
Oberflächen aus losem Zuschlagstoff
Zu den Gefahren gehören:
Fortschreitende Oberflächenverformung
Risiken der hydraulischen Instabilität
Mögliche Kippszenarien
Alternative Lösung:
Die DAXLIFTER Rough Terrain-Serie mit Allradantrieb ist speziell für den Einsatz im Freien konzipiert.
Veröffentlichungsdatum: 16. August 2025
